Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 74915, Waibstadt, B 292, Höhe Stat. Zeichen 0,4, FR Mosbach mit 20 km/h, bei zulässigen  70 km/h festgestellt. Die durchgeführte Sensormessung mit Einseitensensor ES8.0 mit Foto 90 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Neckar-Kreis übersandte Zeugenfragebogen

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