Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der Alfred-Lange-Straße mit 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen und mit Verwarngeld von 15,00 € geahndet. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed mobil, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Dortmund übersandt.
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