Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Besch, auf der B 419, i.H. Anwesen 10, Rtg. Nennig um 67 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessverfahren Multanova 6 F digital 137 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Saarland übersandte Vordruck Anhörung

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