Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers, Richtung stadteinwärts

Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers im Überblick

Zur Messstelle Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers, Richtung stadteinwärts ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Zugeordnete Bußgeldstelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen.

Überwachung
Rotlicht
Ort
Bremen
Bußgeldstelle
Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen
Dokumentierte Fälle
1
Stand der Angaben
Oktober 2026
Bremen

Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers

  1. November 2017

    Rotlichtverstoß in Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers, Richtung stadteinwärts

Bußgeld am Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers

Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde90 € 1 – Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung240 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)

Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot): Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde200 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Gefährdung320 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen
… mit Sachbeschädigung360 € 2 1 Monat Kostenlos prüfen

Eigenen Fall berechnen · Bußgeldkatalog Rotlicht

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Zugeordnet im Blitzer-Katalog: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

Am Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers

Ich wurde am Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Bremen, Kurfürstenallee/Schwachh.Heers ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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