Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg im Überblick
Zur Messstelle Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg.
- Überwachung
- Rotlicht
- Ort
- Tornesch
- Landkreis
- Kreis Pinneberg
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Kreis Pinneberg
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Dokumentierte Fälle am Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg
-
August 2018
Rotlichtverstoß in Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg
Bußgeld am Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg
Beim Rotlichtverstoß entscheidet eine Sekunde. War die Ampel beim Überfahren der Haltelinie länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als qualifiziert. Dann kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot dazu.
Rote Ampel überfahren (bis 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase bis 1 Sekunde | 90 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Rote Ampel überfahren (länger als 1 Sekunde Rot)
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren, Rotphase länger als 1 Sekunde | 200 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Kreis Pinneberg. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg
Ich wurde am Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Rotlichtblitzer Tornesch auf der Kreuzung Pinneberger Straße/Wischmöhlenweg ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.