Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in 52372, Kreuzau, B 56, Abs. 34, Höhe Bubenheimer Weg ( Stockheim ) um 6 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 € erhoben. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES8.0 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreispolizeibehörde Düren übersandte Anhörung
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