Der Abstandsverstoß erfolgte in Limburg a.d. Lahn, auf der A 3, Limburg-Nord, AS Limburg Süd, bei km 108,000. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h der erforderliche Abstand von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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