Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Hochstraße Ecke Taubenstraße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die  Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 47 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Verwarnung / Anhörung

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