Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Mannheim, Theodor-Heuss-Anlage, Ri. Schubertstr.  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 60 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan FM1 mit Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Mannheim übersandt.

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