Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 15.03.2016 in der Gemarkung Etzen, auf der B 209, Abschnitt 310, Station 9,01, FR Lüneburg mit 41 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät TraffiPhot S, Foto
Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandt.
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