Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 43 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 123 km/h mit Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Zeugenfragebogen

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