Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Neustadt, auf der B 6, bei km 26.6, Richtung Nienburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 94 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 14 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto. Verwarnungsgeld: 20,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld wurde von Bußgeldstelle Region Hannover übersandt.

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