Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kreyenhagen, auf der B 71, Abs. 830, St. 0,794, FR Uelzen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 125 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,TraffiStar S 330 stat. Geschw.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg übersandt.
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