In Wolnzach, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 1020, km 0,1 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES8.0 mit Foto ergab 110 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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