Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ansbach, auf dem Martin-Luther-Platz, ggü 35, Richtung Schaitbergstraße begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um  km/h, bei zulässigen 10 km/h. Festgestellt wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät 19 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Verwarnung / Anhörung

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