Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Hemsbünde, Station ROW-B 71 – 400 – 781, Richtung Rotenburg begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffipax TPHS und Foto 90 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rotenburg Wümme übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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