Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sankt Augustin, L 143, Siegerstr. FR. St. Aug. begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät VDS M5 digital mit Frontfoto 39 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Verwarnung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

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