Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Osnabrück, auf der Oststraße, gegenüber Hnr. 102-106, FR Buersche Straße um 8 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 58 km/h, Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück übersandte Anhörung
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