Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, L 88, km 7,053, Abs. 10, St. 0,706, RF stadteinwärts mit 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit ESO 8.0 dokumentierte 91 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
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