Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. In Seebach, auf der BAB 3, Ri. Passau, Abschnitt 1280, in Höhe km 5,510 wurde bei einer Geschwindigkeit von 97 km/h statt des nötigen Abstandes von 48,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 19,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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