Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 68,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 49,00 m in Berg, auf der Bundesautobahn A 3 Süden, Passau, Ab. 840, bei km 2,650 wurde bei einer Geschwindigkeit von 136 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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