Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heldrungen,  Am Bahnhof, L 3086 mit 31 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 81 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von  Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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