Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 71, in Heldrungen, in Richtung Sangerhausen, im Bereich von km 21,9 um 32 km/h bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden 72 km/h, Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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