In Taufkirchen, auf der B 471, im Abschnitt 900, Station 0,5, westlich wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto 95 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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