Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Heldenstein, auf der Bundesautobahn A 94, im Abschnitt 515, St. 1,250 um 23 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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