Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 56,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 36,00 m in Neu-Ulm, auf der B 28, Ri. Senden, im Abschnitt 120, bei km 2,300 wurde bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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