Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 36,00 m in Weiden, auf der A 93, Hochfranken, Ab. 540, bei km 0,850 wurde bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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