Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 64,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 48,50 m in Himmelkorn, auf der A 9, Ri. München, im Abschnitt 280, in Höhe km 3.990 wurde bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat,  § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenbefragung.

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