Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Memmingen, auf der Bundesautobahn A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 400, bei km 1,420 bei einer Geschwindigkeit von 165 km/h statt des nötigen Abstandes von 82,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 28,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizei Memmingen übersandte Anhörung

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