Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Delbrück – Westenholz, K 40, auf der Wulfhorster Str. , Höhe Baumweg, in FR Kreuzung Westenholzer-Straße, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 97 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,.Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandt.

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