Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche im Überblick
Zur Messstelle Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirchen auf der Ottweilerstraße ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät TraffiStar S 330. Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Neunkirchen.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Neunkirchen/Saar
- Landkreis
- Landkreis Neunkirchen
- Bundesland
- Saarland
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 50 km/h
- Messgeräte
- TraffiStar S 330
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Neunkirchen
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Zustand der Sensoren: Risse, Setzungen im Asphalt oder beschädigte Sensoren beeinflussen die Messung.
- Mehrspurige Straßen: Fahren Fahrzeuge dicht hintereinander oder nebeneinander, muss die Zuordnung zweifelsfrei sein.
- Wartung und Eichung: Wartung und Eichung umfassen auch die Sensorstrecke in der Fahrbahn.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche
-
September 2017
Verkehrsordnungwidrigkeit durch Missachtung der zulässigen Geschwindigkeit in Neunkirchen-Wiebelskirchen auf der Ottweilerstraße festgestellt, Bußgeldstelle Neunkirchen
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 50 km/h TraffiStar S 330
Bußgeld am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche (Tempo 50 außerorts)
Erlaubt sind hier 50 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 51–60 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 121 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 50 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche
TraffiStar S 330
Am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche misst ein TraffiStar S 330 (Messprinzip: Piezo-Drucksensoren in der Fahrbahn). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Zustand der Sensoren: Risse, Setzungen im Asphalt oder beschädigte Sensoren beeinflussen die Messung.
- Mehrspurige Straßen: Fahren Fahrzeuge dicht hintereinander oder nebeneinander, muss die Zuordnung zweifelsfrei sein.
- Wartung und Eichung: Wartung und Eichung umfassen auch die Sensorstrecke in der Fahrbahn.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu TraffiStar S 330
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Neunkirchen. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche
Wie schnell darf man am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche fahren?
Zulässig sind dort 50 km/h (außerorts). Hier misst ein TraffiStar S 330. Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein TraffiStar S 330 – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Verkehrsordnungwidrigkeit durch in Neunkirchen-Wiebelskirche?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.