Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.10.2015 in Bonn, B 56, Abschnitt 71, Höhe Siebenmorgenweg, Fahrtrichtung Hangelar um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h begangen. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: MF6 48 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Bonn

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