Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Groß-Umstadt, auf der B 26, Brücke bei km 6119/052/0,8, in FR Babenhausen mit 10 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 110 km/h mit Foto, Verwarnungsgeld: 20,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Schriftliche Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Groß-Umstadt übersandt.
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