Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 109, zwischen Einmündung Kemnitz und Hanshagen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsbestimmung mit Lichtmessverfahren ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 108 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte Anhörung

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.