Am 18.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Bremen, Ludwig-Roselius-Allee, FR stadtauswärts, Höhe Haus 201-209 mit 84 km/h bei erlaubten 50 km/h um 34 km/h überschritten. Messgerät: Speedophot Digital.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs 3, § 49 StVO, § 24 StVG,11.3.6 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen

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