Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Brietlingen, auf der B 209, Abschnitt 420, Station 2,47, FR Lüneburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 79 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiPhot S mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Anhörung

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