Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lichtenau, auf der BAB 44, bei km 57,640, RF Kassel die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 160 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät, mit Bild festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h und führte zur Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Anhörung

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