Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gem. Grafschaft, FR Köln die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung wurden 129 km/h mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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