Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld im Überblick
Zur Messstelle Tempolimits in der Gemarkung Martfeld, auf der L 202 hatte den Erlass eines zur Folge ist bei der Blitzerkanzlei ein Fall dokumentiert. Gemessen wird hier überwiegend mit dem Messgerät VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System). Bußgeldstelle nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Diepholz.
- Überwachung
- Geschwindigkeit
- Ort
- Martfeld
- Landkreis
- Landkreis Diepholz
- Bundesland
- Niedersachsen
- Ortslage
- außerhalb geschlossener Ortschaft
- Tempolimit
- 100 km/h
- Messgeräte
- VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)
- Bußgeldstelle
- Bußgeldstelle Landkreis Diepholz
- Dokumentierte Fälle
- 1
- Stand der Angaben
- September 2026
Ortsangaben: GeoNames (CC BY 4.0), © OpenStreetMap-Mitwirkende
Typische Prüfpunkte
- Passpunkte: Die Punkte und Markierungen müssen korrekt vermessen und im Video eindeutig erkennbar sein.
- Auswertung von Hand: Das Setzen der Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
- Nur kurzzeitig zu dicht: Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der nicht bloß kurz – etwa durch Einscheren eines anderen Fahrzeugs oder starkes Bremsen vorn – zu gering war.
Dokumentierte Fälle am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld
-
Juni 2018
Die Missachtung des Tempolimits in der Gemarkung Martfeld, auf der L 202 hatte den Erlass eines Bußgeldbescheides zur Folge, Bußgeldstelle Landkreis Diepholz
Rechtsgrundlage: § 17 OWiG, § 3 Abs. 3, § 49 StVO, § 24 StVG
erlaubt 100 km/h VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)
Bußgeld am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld (Tempo 100 außerorts)
Erlaubt sind hier 100 km/h außerorts. Die Tabelle zeigt, was eine Überschreitung am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld für Pkw kostet – und ab welcher Geschwindigkeit die jeweilige Stufe hier greift. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz (bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %). Grundlage: bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, Stand seit 09.11.2021.
| Überschreitung | Hier gefahren | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 km/h | 101–110 km/h | 20 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € | – | – | Einspruch prüfen |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € | 1 | – | Einspruch prüfen |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € | 1 | – bei Wiederholung 1 Monat* | Einspruch prüfen |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | Einspruch prüfen |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | Einspruch prüfen |
| über 70 km/h | ab 171 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Einspruch prüfen |
Bußgeld für Tempo 100 berechnen · Zum vollständigen Bußgeldkatalog
Messtechnik am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld
VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System)
Am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld misst ein VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System) (Messprinzip: Video-Abstandsmessung). In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Jedes Messgerät hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Auswertung der Messdaten.
- Passpunkte: Die Punkte und Markierungen müssen korrekt vermessen und im Video eindeutig erkennbar sein.
- Auswertung von Hand: Das Setzen der Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
- Nur kurzzeitig zu dicht: Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der nicht bloß kurz – etwa durch Einscheren eines anderen Fahrzeugs oder starkes Bremsen vorn – zu gering war.
Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu VKS 3.0 / 3.2
Bußgeldstelle zu dieser Messstelle
Nach unseren Unterlagen: Bußgeldstelle Landkreis Diepholz. Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.
Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.
Am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld geblitzt? So legen Sie Einspruch ein
- Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
- Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld und der Bescheid angreifbar sind.
- Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.
Häufige Fragen zum Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld
Wie schnell darf man am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld fahren?
Zulässig sind dort 100 km/h (außerorts). Hier misst ein VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System). Maßgeblich für das Bußgeld ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ich wurde am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld geblitzt – was passiert jetzt?
In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.
Wie lange habe ich nach dem Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld Zeit für einen Einspruch?
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.
Lohnt sich ein Einspruch nach dem Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld?
Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Hier misst ein VKS 3.0 / 3.2 (Verkehrs-Kontroll-System) – auch dieses Gerät hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.
Muss ich den Anhörungsbogen zum Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.
Wann verjährt ein Geschwindigkeitsverstoß am Blitzer Tempolimits in der Gemarkung Martfeld?
Die Verfolgungsverjährung beträgt drei Monate, solange kein Bußgeldbescheid ergangen ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bestimmte Maßnahmen der Behörde unterbrechen die Frist.