Kreis Siegen-Wittgenstein, Der Landrat, Ordnungsamt (Bußgeldstelle)

Nach unseren Unterlagen sind dem Kreis Siegen-Wittgenstein, Der Landrat, Ordnungsamt (Bußgeldstelle) 1 Messstellen zugeordnet.

Stand der Angaben: September 2026 · Quelle: amtliche Schreiben (Briefkopf)

Kontakt

Anschrift
Koblenzer Str. 73
57072 Siegen
Telefon
0271 333-0
E-Mail
bussgeldstelle@siegen-wittgenstein.de

Geben Sie bei jeder Nachricht das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Auf einen Blick

Messstellen
1 in unseren Unterlagen
Online-Portal der Behörde

Über das Portal lassen sich Anhörungsbogen und Zeugenfragebogen online beantworten. Ob und was Sie angeben, sollten Sie vorher klären: Anhörungsbogen.

Welche Schreiben kommen vom Kreis Siegen-Wittgenstein, Der Landrat, Ordnungsamt (Bußgeldstelle)?

  • AnhörungsbogenGeht an den mutmaßlichen Fahrer. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht.
  • ZeugenfragebogenGeht an den Halter, wenn die Behörde den Fahrer nicht kennt.
  • BußgeldbescheidKommt förmlich zugestellt, meist im gelben Umschlag. Ab Zustellung laufen zwei Wochen für den Einspruch.

Bescheid vom Kreis Siegen-Wittgenstein, Der Landrat, Ordnungsamt (Bußgeldstelle) erhalten?

Der Einspruch geht an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und muss zwei Wochen nach Zustellung dort sein. Ob er Aussicht hat, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll, Eichschein und Messdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei fordert die Akte bei der Behörde an und sagt Ihnen, ob sich der Einspruch lohnt.

Messgeräte in diesem Gebiet

Zugeordnete Messstellen

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Kreis Siegen-Wittgenstein, Der Landrat, Ordnungsamt (Bußgeldstelle)?

Sie erreichen die Behörde telefonisch unter 0271 333-0, per E-Mail an bussgeldstelle@siegen-wittgenstein.de und schriftlich an Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen. Geben Sie immer das Aktenzeichen aus Ihrem Schreiben an.

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vom Kreis Siegen-Wittgenstein, Der Landrat, Ordnungsamt (Bußgeldstelle) ein?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig. Ob sich ein Einspruch lohnt, zeigt erst die Akte mit Messprotokoll und Eichschein. Lassen Sie den Bescheid deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, mehr unter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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