Steckbrief: PoliScan Speed
- Hersteller
- Vitronic, Wiesbaden
- Messverfahren
- scannender Laser (LIDAR), Berechnung aus vielen Einzelmessungen
- Einsatz
- stationär (Säule), semistationär (Anhänger), mobil (Stativ oder Fahrzeug)
- Fahrstreifen
- mehrere gleichzeitig
- Beweismittel
- Messfoto mit Auswerterahmen und digitaler Falldatensatz
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 5.932 Messstellen, 19.414 dokumentierte Fälle
So misst PoliScan Speed
PoliScan Speed tastet die Fahrbahn mit einem fächerförmigen Laserstrahl ab. Das Gerät erkennt jedes Fahrzeug im Messbereich, verfolgt es über eine Strecke und berechnet die Geschwindigkeit aus der Veränderung seiner Position. Liegt der Wert über dem eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus; im Foto markiert ein Rahmen das gemessene Fahrzeug.
Ablauf einer Messung
- Aufbau und Einrichtung nach Gebrauchsanweisung; bei mobilen Einsätzen Ausrichtung zur Fahrbahn.
- Der Laserscanner erfasst alle Fahrzeuge im Messbereich und verfolgt sie.
- Aus vielen Einzelmessungen entsteht ein Geschwindigkeitswert je Fahrzeug.
- Bei Überschreitung: Foto mit Auswerterahmen, Speicherung als gesicherter Falldatensatz.
- Die Bußgeldstelle wertet Foto und Daten aus und prüft die Zuordnung.
So erkennen Sie PoliScan Speed
Stationär als hoher, meist grauer Säulenkasten mit dunkler Scheibe für Laser und Kamera. Semistationär als Anhänger am Straßenrand, der tage- oder wochenlang stehen bleibt. Mobil als Gerät auf einem Stativ oder in einem Messfahrzeug.
Typische Fehlerquellen bei PoliScan Speed
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Messung außerhalb des Auswertebereichs
- Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen
- Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen
- Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
- Softwarestand
- Das Gerät darf nur mit einem Softwarestand messen, der von der Zulassung gedeckt ist.
- Eichung und Reparaturen
- Nach Eingriffen am Gerät ist eine neue Eichung nötig.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei PoliScan Speed
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Falldatensatz und Auswerterahmen: Sitzt der Rahmen richtig am gemessenen Fahrzeug?
- Softwareversion laut Messprotokoll und Eichschein
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen mit PoliScan Speed
- 130 Großniedesheim, A 61, km 348.0, Gem. Großniedesheim, FR Speyer
- 80 Bimöhlen, A 7, km 112,800 in Rtg. Flensburg
- 120 BAB 113, km 3,5, in FR Berlin
- 100 A 65, KM 132,850, Gem. Landau, FR Karlsruhe
- 50 Kirchheim, auf der A 4, km 367,020
- Memmingen, A 96, Ri. Lindau, Abs. 400, km 1.420
- 80 L 40, Abs. 163, km 0.4 zw. Güterfelde und Großbeeren, in FR Großbeeren / B 101
- 80 Fürth, A 73, Ri. Feucht, Abschnitt 730, km 2.08
- 120 Bad Salzuflen, Kreis Lippe, BAB 2, km 316.250, FR Hannover
- 80 Bad Oeynhausen, BAB 30, km 133.830, FR Osnabrück
- 120 Neuenburg, BAB 5, km 790,350, Basel- Karlsruhe mit verfolgt
- 120 Neuenburg am Rhein, auf der BAB 5, km 793.800, AS Efringen-Kirchen
- 100 Untergermaringen, B 12, Abschnitt 640, km 2,9, Ri. Kempten
- Aichelberg, BAB 8, km 163.870, München-Stuttgart
- 80 Gem. Dieblich, BAB 61 km 235.230, Parkplatz Mariaroth, FR Köln
- 100 Heilbronn auf der BAB 6 bei km 630,800 Mannheim-Nürnberg
- 60 Eching, A92, AK Naufahrn, AB1080, Ast G-Z, km 0.713
- 50 Schwerte, auf der Ruhrtalstraße, Fahrtrichtung Schwerte
- 70 BAB 13, km 34,43, in FR Berlin
- 100 BAB 13, km 51.34, in FR AS Freiwalde
- 100 Gem. 31275 Lehrte /Ahlten, BAB 7, km 153,230
- 100 B 97, Abschnitt 70, km 3,6, Höhe Brücke Hühnerwässerchen, in FR Spremberg
- 80 A 1 Baustelle,bei km 152.350, Gem. Hermeskeil, Fahrtrichtung Trier
- 70 B169, Abschnitt 240, km 2.91, in FR Lauchhammer
- 50 Bremen, A 281, FR BAB 1
- 50 Saarbrücken Camphauser Straße FR A623
- 100 Bindlach, A9, Richtung München, Abschnitt 340, km 0.0, Richtung
- B 102 – km 3,0, zw. Golzow und Rotscherlinde Ri. Brandenburg
- Chemnitz, Zwickauer Straße, Goethestraße
- 80 BAB 10, Abschnitt 081, km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefeld
- 60 BAB 15, km 30.4, AS West, in FR Bundesgrenze
- 80 Leverkusen, A 1, km 399,400, FR Saarbrücken, AS Burscheid
- Bonn, A565, km 012.630, RF Altenahr
- 80 Düsseldorf, auf der Autobahn 59, KM 0,382, Fahrtrichtung Düsseldorf
- 120 Karlsruhe- Rüppurr auf der BAB 5 beim km 631.100 Basel-Frankfurt
- 60 Holle, A 7, km 194,580, FR Hannover
- 120 Ehningen auf der BAB 81 beim km 598.730 Stuttgart – Singen
- 120 Karlsbad-Langensteinbach, BAB 8, km 260,370, Karlsruhe-Stuttgart
- 100 Roth, B 2, Ri. Nürnberg, Abschnitt 2640, km 0.5
- 100 Um 26 km auf der BAB 115, in Höhe km 14,3, in FR AD Nuthetal
- 60 BAB 13, km 122,0, AS Ortrand, in FR AS Ruhland
- 80 A 1 Baustelle km 133.175, Gem. Riol, FR Saarbrücken
- 80 Deggendorf, A 3 Ri. Passau/Linz, Abschnitt 1260, km 3.570
- 80 Hagen, auf der BAB 45, in Höhe km 37,100, RF Dortmund
- 80 Schalksmühle, BAB 45, RF Frankfurt, km 47,330
- Mörfelden-Walldorf, BAB 5, km 507,9, Ri. Basel
- 60 Gem. Weil, BAB 5, km 807.200 Karlsruhe – Basel
- 80 Viersen, BAB 61, km 11,056, RF Ko
- 100 Hockenheim, BAB 61, km 388,450 Speyer-Heilbronn
- Sinsheim, auf der BAB 6, bei km 605,650, Mannheim – Heilbronn