Steckbrief: PoliScan Speed
- Hersteller
- Vitronic, Wiesbaden
- Messverfahren
- scannender Laser (LIDAR), Berechnung aus vielen Einzelmessungen
- Einsatz
- stationär (Säule), semistationär (Anhänger), mobil (Stativ oder Fahrzeug)
- Fahrstreifen
- mehrere gleichzeitig
- Beweismittel
- Messfoto mit Auswerterahmen und digitaler Falldatensatz
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 5.971 Messstellen, 19.414 dokumentierte Fälle
So misst PoliScan Speed
PoliScan Speed tastet die Fahrbahn mit einem fächerförmigen Laserstrahl ab. Das Gerät erkennt jedes Fahrzeug im Messbereich, verfolgt es über eine Strecke und berechnet die Geschwindigkeit aus der Veränderung seiner Position. Liegt der Wert über dem eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus; im Foto markiert ein Rahmen das gemessene Fahrzeug.
Ablauf einer Messung
- Aufbau und Einrichtung nach Gebrauchsanweisung; bei mobilen Einsätzen Ausrichtung zur Fahrbahn.
- Der Laserscanner erfasst alle Fahrzeuge im Messbereich und verfolgt sie.
- Aus vielen Einzelmessungen entsteht ein Geschwindigkeitswert je Fahrzeug.
- Bei Überschreitung: Foto mit Auswerterahmen, Speicherung als gesicherter Falldatensatz.
- Die Bußgeldstelle wertet Foto und Daten aus und prüft die Zuordnung.
So erkennen Sie PoliScan Speed
Stationär als hoher, meist grauer Säulenkasten mit dunkler Scheibe für Laser und Kamera. Semistationär als Anhänger am Straßenrand, der tage- oder wochenlang stehen bleibt. Mobil als Gerät auf einem Stativ oder in einem Messfahrzeug.
Typische Fehlerquellen bei PoliScan Speed
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Messung außerhalb des Auswertebereichs
- Die Geschwindigkeit muss im vom Hersteller festgelegten Entfernungsbereich vor dem Gerät gebildet werden. Außerhalb davon ist die Messung nicht von der Zulassung gedeckt.
- Zuordnung über den Auswerterahmen
- Der Rahmen im Foto muss am gemessenen Fahrzeug an der vorgesehenen Stelle sitzen. Fahren mehrere Fahrzeuge dicht beieinander, kann die Zuordnung fraglich sein.
- Aufstellung bei mobilen Einsätzen
- Stativ- und Fahrzeugmessungen hängen von korrekter Aufstellung und Ausrichtung ab.
- Softwarestand
- Das Gerät darf nur mit einem Softwarestand messen, der von der Zulassung gedeckt ist.
- Eichung und Reparaturen
- Nach Eingriffen am Gerät ist eine neue Eichung nötig.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei PoliScan Speed
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Falldatensatz und Auswerterahmen: Sitzt der Rahmen richtig am gemessenen Fahrzeug?
- Softwareversion laut Messprotokoll und Eichschein
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen mit PoliScan Speed
- 100 75433, Gem. Maulbronn, B 35, i.H. km 0.8, FR Bretten
- Velden, B 388, Abschnitt 400, km 0.680, Kreuz, Ri. Passau
- Zölkow (Goldberger Straße), B392, ABs. 040, Str. Km 0.174 Rtg. Crivitz
- Nürnberg, B 4, Abschnitt 120, Hh. Brücke, km 0,7, Ri. Nürnberg
- Reher, B4 30 (Abschnitt 40, Km 0,4), beidseitig
- B412, km 07, Baustellenbereich Talbrücke wehr, wehr 5509 058-5509 051, Fahrtrichtung BAB
- B 421, km 1,4, Zell, FR Zell
- 100 Königswinter, auf der B 42 n, bei km 4,855, RF Bonn-Ost
- Herne, BA B42, km 44.770, FR Dortmund
- 80 Tempolimit in Castrop-Rauxel, auf der B 42, km 57.600, RF Dortmund mit Erhebung
- 50 Nörten-Hardenberg, B 446, Abs. Nr. 80, Station 596, km 0,51, Höhe Tennisplatz, FR Reyershausen
- Gem.Haregsen B 446, Abs. Nr. 10, km 6.8/FR Nörten-Hardenberg
- Hagen auf der Bundesstraße 45 beim km 38.800 in der Fahrtrichtung Dortmund
- 60 Kammerstein, B 466, Abschnitt 900, km 2.1, Ri. Schwabach
- 70 Arnsberg, auf der B 46, km 65,060, RF Brilon
- Grafrath, B 471, Abschnitt 130, km 0,037, Ri. Fürstenfeldbruck
- Bergkirchen auf der B 471 beim Abschnitt 360 bei km 1.420 in der Richtung Oberschleißheim
- Warngau, B 472, Abschnitt 1130, km 2.2, OT Müller, Miesbach
- 70 B 5, Abzweig Zarrentin, (Boizenburg / Brücke) Abschnitt 050, bei km 0,624, Ri. Ludwigslust
- Tempolimits in Pritzier, auf der B 5, Abschnitt 140, km 5,021, Ri. Boizenburg
- Geschwindigkeitsüberschreittung, in Landscheide, B5, Abschnitt 200, km 4.4, Rtg. Itzehoe, Messung – Poliscan Speed
- B5, Abschnitt 510, km 0.05 in FR Berlin
- 100 Bundesstraße 5, Abschnitt 523, km 0,2, FR Berlin
- Bundesstraße 5 beim Abschnitt 530 beim km 074 in der Fahrtrichtung Berlin
- B5, Abschnitt 533, km 0.05, in Richtung Berlin
- B 5, Abschnitt 545, km 0,2, in FR Nauen
- B 5, im Abschnitt 565, im Bereich von km 04, zwischen Nauen und Berlin, in FR Berlin
- 100 B5, Abschnitt 580, km 1,95, Abzweig Bredow und Wernitz, FR BAB 10. Dabei
- B 5, Abschnitt 615, km 0,8, in FR Berlin
- 80 B 503, Höhe Flensburger Straße, bei km 0.4, Abschnitt 090
- Gem. Platten, B 50 Neu, Km 4,0, FR Platten
- Hengersberg, B 533, Abschnitt 150, km 1,720, Ri. Grafenau
- Freyung, B 533, Abschnitt 50, km 1,400, Ri. Freyung
- 80 Gemarkung Hannover, B 65, km 5,25, Rtg. Sehnde
- Hannover, Gemarkung Hannover, B 6, km 0,7, Richtung Hannover
- 50 Tempolimits in Garbsen, Bremer Straße, B 6, km 10850, FR Nienburg
- 80 Gemarkung Neustadt, auf der B 6. Höhe km 266
- Augsburg, B7, Ab. 800 km 0.090 Höhe Messe, Ri. Norden, PoliScan speed
- Fahrdorf, Bundesstraße B 76, Abschnitt 550, Höhe km 6,1, Richtung Schleswig
- Rottendorf auf der B 8 bei Abschnitt 1040 – Km 1,75 in Richtung Würzburg
- Kitzingen, B 8 abschnitt 1140, km 0,7, Ri. Würzburg
- 60 Iphofen, auf der B 8, Abschnitt 1360, km 0,2, Ri. Nürnberg, mit Kfz. über 7,5,t
- Neustadt a.d. Aisch, B 8, Abschnitt 1630, km 1.5, Ri. Neustadt/Aisch
- 100 Langenzenn, auf der B 8, Abschnitt 1740, bei km 2,8, Ri. Neustadt a. d. Aisch
- Seukendorf auf der Bundesstraße 8, Abschnitt 1820 beim km 2.4 in der Richtung Neustadt a.d. Aisch
- Fürth, B8, Abschnitt 1844, km 0.75, Ri. Fürth
- Mainaschaff, B 8, Abschnitt 320, km 0,0, Ri. Kleinostheim
- 70 Moos, auf der Bundesstraße B 8, im Abschnitt 3660, bei km 3,200, Ri. Plattling. Dabei
- Vilshofen an der Donau, B 8, Abschnitt 3850, km 0.990, ri. Vilshofen a.d. Donau
- Marktheidenfeld auf der B8 beim Abschnitt 410 bei km 0.550 in der Richtung Marktheidenfeld