Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, im Abschnitt 565, im Bereich von km 04, zwischen Nauen und Berlin, in FR Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 129 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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