Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Iphofen, auf der B 8, Abschnitt 1360, km 0,2, Ri. Nürnberg, mit Kfz. über 7,5,t,die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 82 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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