Steckbrief: Videomessung
- Messverfahren
- Videoaufzeichnung mit anschließender Auswertung
- Geräte
- z. B. VKS, ProViDa
- Toleranzabzug
- bis 100 km/h 3 km/h, darüber 3 %
- Eichung
- vorgeschrieben, in der Regel bis Ende des folgenden Kalenderjahres gültig
- In unserer Datenbank
- 357 Messstellen, 803 dokumentierte Fälle
So funktioniert die Videomessung
Das Fahrzeug wird von einer Brücke aus oder aus einem nachfahrenden Fahrzeug gefilmt; Abstand oder Geschwindigkeit werden anhand bekannter Bezugspunkte berechnet.
Ablauf einer Messung
- Aufzeichnung.
- Auswertung am Bildschirm.
- Berechnung des Messwerts.
Typische Fehlerquellen bei der Videomessung
Die meisten Blitzer gelten vor Gericht als „standardisiertes Messverfahren“: Ist das Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient worden, gehen Gerichte grundsätzlich davon aus, dass das Ergebnis stimmt. Wer die Messung angreifen will, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vortragen – und die finden sich meist erst in der Bußgeldakte und in den Messdaten.
- Bezugspunkte
- Kalibrierung und Vermessung der Bezugspunkte.
- Auswertung von Hand
- Das Setzen von Markierungen am Bildschirm ist fehleranfällig.
Ob einer dieser Punkte im Einzelfall zutrifft, zeigt erst die Bußgeldakte mit den Messdaten. Sie fordert ein Fachanwalt für Verkehrsrecht an und lässt sie bei Bedarf von einem Sachverständigen auswerten.
Toleranzabzug bei der Videomessung
Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen: bis 100 km/h pauschal 3 km/h, darüber 3 Prozent. Der Abzug wird dabei zugunsten der Betroffenen auf volle km/h aufgerundet. Maßgeblich für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ist allein der Wert nach Abzug der Toleranz.
| Messung | Nach Toleranzabzug | Vorgeworfen |
|---|---|---|
| 68 km/h gemessen, innerorts 50 km/h erlaubt | 68 − 3 = 65 km/h | 15 km/h zu schnell |
| 137 km/h gemessen, 100 km/h erlaubt | 3 % von 137 = 4,11 → 5 km/h Abzug, also 132 km/h | 32 km/h zu schnell |
Sicherheitsabstand: was gemessen wird
Als Faustregel gilt außerorts: Der Abstand zum Vordermann soll mindestens die Hälfte der Tachoanzeige in Metern betragen – bei 100 km/h also 50 Meter. Wie hoch das Bußgeld ist, hängt davon ab, wie stark der Abstand unterschritten wurde und wie schnell gefahren wurde. Vorgeworfen werden darf nur ein Abstand, der nicht bloß kurzzeitig zu gering war – etwa weil ein anderes Fahrzeug knapp eingeschert ist.
Eichung und Zulassung
Messgeräte für die Verkehrsüberwachung müssen geeicht sein. Die Eichung gilt in der Regel bis zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Eichung folgt. Wird das Gerät repariert oder ist das Eichsiegel verletzt, muss es neu geeicht werden. Außerdem braucht jedes Gerät eine Zulassung für die Bauart – in Deutschland in der Regel über die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Gemessen werden darf nur mit dem Softwarestand, der von dieser Zulassung gedeckt ist.
Wichtige Gerichtsentscheidungen
- BVerfG, 11.08.2009 – 2 BvR 941/08: Videoaufzeichnungen im Straßenverkehr greifen in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein und brauchen eine gesetzliche Grundlage.
- BGH, 19.08.1993 – 4 StR 627/92: Grundlage des „standardisierten Messverfahrens“: Bei amtlich zugelassenen Geräten, die geeicht sind und nach Gebrauchsanweisung bedient werden, dürfen Gerichte grundsätzlich vom Messergebnis ausgehen. Zweifel müssen sich auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
- BVerfG, 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18: Betroffene haben grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu Informationen, die nicht in der Bußgeldakte stehen, aber für die Prüfung der Messung wichtig sein können – etwa Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturnachweise.
Was ein Fachanwalt in der Bußgeldakte prüft
Die folgenden Punkte sind keine Anleitung zur Selbstprüfung. Sie zeigen, worauf es ankommt. Die vollständige Akte mit den Messdaten bekommt in der Praxis der Anwalt, und ihre Bewertung setzt Erfahrung mit dem Gerät und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie Ihren Fall deshalb von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über die Blitzerkanzlei prüfen, statt selbst tätig zu werden.
- Vollständige Videosequenz
- Eichschein: War das Gerät am Tattag gültig geeicht?
- Schulungsnachweis: War die messende Person für genau dieses Gerät geschult?
- Messprotokoll: Aufbau, Tests und Besonderheiten während der Messung dokumentiert?
- Messfoto und Messdaten: Ist das Fahrzeug eindeutig zugeordnet, ist die Fahrerin oder der Fahrer erkennbar?
- Beschilderung: Galt das Tempolimit an der Messstelle tatsächlich, und war es erkennbar?
Was der Anwalt anfordern kann
- Akteneinsicht
- Über eine Anwältin oder einen Anwalt lässt sich die vollständige Bußgeldakte anfordern – mit Messprotokoll, Messfoto, Eichschein und Schulungsnachweis.
- Messdaten
- Die digitalen Messdaten (Falldatei, Rohmessdaten) können herausverlangt werden, damit ein Sachverständiger die Messung nachrechnen kann.
- Lebensakte des Geräts
- Wartungen, Reparaturen und Eichungen des konkreten Geräts stehen in dessen Gerätehistorie; auch sie können angefordert werden.
- Sachverständigengutachten
- Ein technischer Sachverständiger prüft, ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers und der Zulassung zustande gekommen ist.
Ähnliche Messgeräte
Messstellen per Videomessung
- Eurasburg, A8, Richtung München, AB 420
- 120 Mannheim, BAB 6, km 568.4, FR MA-HN
- 100 BAB 2, km 22.2, in FR Hannover
- 130 Gundheim, Gem. Gundheim, A 61, Höhe km 334.9, FR: Ludwigshafen
- 120 Idstein, auf der BAB A 3, in Höhe km 130,295, Fahrtrichtung Köln der nötige Sicherheitsabstand
- Bielefeld, A 2, km 337.500, RF Dortmund
- 100 Mörfelden-Walldorf, BAB 5, km 505.255, FR Darmstadt
- 80 Himmelkorn, auf der A 9, Ri. München, Abschnitt 280, km 3,990
- 80 Schnelldorf, A 7, Ri. Füssen, Abs. 440, km 2.895
- 120 Mainstockheim, A3 Ri. Passau/Linz, Abs. 480, km 2.0, Ri. Passau/Linz
- 120 Stapelfeld, A 1, km 11,075, in Rtg. Hamburg
- 100 Dortmund, BAB 45, FR Frankfurt / km 23.600
- 100 BAB 115, km 15,1, in FR Berlin
- Waldbrunn, A 3, Ri. Frankfurt, Abschnitt 360 km 2,046
- 100 BAB 4, Stadtroda, Dresden-Frankfurt, km 163.0
- 100 Zusmarshausen, A8 West, München, Abschnitt 300, km 1.286
- Wasserlosen, A 7, FR Füssen/Reutte, Abschnitt 180, km 7.466
- Teublitz, A 93, Ri. Hochfranken, Abs. 780, km 4.670
- Harsdorf, A 70, Ri. Bayreuth, Abschnitt 560, km 5.850
- Wiesentheid, A 3, R. Passau-Linz, Abschnitt 520, KM 4,768
- BAB 10, km 111.2, von AD Havelland, in FR AD Werder
- BAB 10, km 129,5, von AD Havelland, in FR AD Werder
- 80 Mit über r in Dortmund, BAB 2, RF Oberhausen, km 426,100
- BAB 2, zwischen AS Wollin-AS Ziesar, FR Hannover
- Bad Feilnbach, Lk. Ro BAB A 8, Salzburg-München, Ab. 1060, Stat. 6.60, Video Foto
- BAB 24, FR Hamburg, Zw. AS Neuruppin und RS Walsleben
- 100 Burscheid, auf der BAB 1, bei km 396,0, Fahrtr. Leverkusen
- 70 B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock
- 120 Ubstadt-Weiher, BAB 5, km 600.2, F-Basel
- 50 Bremen, A 281, FR BAB 1
- 80 Rottendorf, A 7 Ri. Füssen/Reutte, Abschnitt 260, km 5,38
- 60 Kamen, BAB 1, km 317.200, RF Köln
- Weingarten, BAB 5, Km 615.9, FR F-BA
- BAB 24, Ri. Berlin, Km 130.923, Messung VKS
- 100 Gärtringen, BAB 81, km 603.2, FR Singen
- 80 Langenfeld, auf der BAB 3, in Höhe km 121,32, FR Köln
- Horb-Ahldorf, BAB 81, km 630.8, FR S-Singen
- 80 BAB 2, RF Hannover, KM 172.995, Messung VKS
- 120 Schutterwald, BAB 5, km 701.9, Karlsruhe-Basel
- Sulzemoos, A 8 West Ri. München, Abs. 460, km 0.830
- Butzbach, auf der BAB 5, bei km 455,600, FR Frankfurt der nötige Sicherheitsabstand
- 100 Alzey, Gem. Alzey, A 61, Höhe km 322.901, FR: Koblenz
- 120 BAB 2, km 0,35, Höhe AD Werder, in FR Hannover
- 120 Bindlach, A 9, Ri. München, Abschnitt 340, km 3.450
- 80 Linden, BAB 485, Langgöns-Gießen, km 11.500
- 100 BAB 61, km 179.800, Gem. Grafschaft, FR Köln mit Brücken
- Rottenburg-Seebronn, BAB 81, km 618.760, FR Stuttgart
- Empfingen, BAB 81, km 638.9, FR Singen-S
- 100 BAB 4, Ronneburg, Frankfurt-Dresden, km 127.0
- BAB 20, Richtung Wismar, KM 99,884