Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 255 (neu), im Bereich von km 0,642, Gemeinde Oberahr, FR Rennerod um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 127 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto, 100,00 € Bußgeld an gemessen erhöht wegen Voreintragung im Fahreignungsregister

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erließ Bußgeldbescheid

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