Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64347, Eltville-Hattenheim, auf der B 42, in Höhe Shell-Tankstelle mit 49 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel erlassen

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