Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eppstein, auf der B 455, in Höhe Einmündung Bezirksstraße, spanische Einfädelspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Einseitensensor ES3.0 durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 68 km/h bei erlaubten 60 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Burgstadt Eppstein übersandte Anhörung

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