Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Kaiserslautern, auf der BAB A 6, bei km 618,03, Fahrtrichtung Saarbrücken mit 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: ESO ES3.0, Angaben des Betroffen, Bild,Bußgeld: 180,00 €, verdoppelt, da Vorsatz unterstellt, bei Voreintragungen
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)übersandt.
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