Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Nürnberg, auf der A 7, Waidhaus, im Abschnitt 320, bei km 4,1 um 20 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 140 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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